Der einstimmige Beschluss der Jagdgesetznovelle am 6. Februar im Kärntner Landtag bringt zeitgemäße Jagdregeln als Grundlage für Schutz von Wild und Wald, gute Partnerschaft zwischen Jägern und Grundeigentümern sowie eine Erleichterung bei Bejagung von Schwarzwild und Großraubwild. Über den Beschluss nach längerer Vorbereitungszeit freuten sich v. l.: LJM-Stv. Mario Deutschmann, Jagdreferent LH-Stv. Martin Gruber, LJM Walter Brunner.
Die von Jagdreferent LH-Stv. Martin Gruber vorgelegten Änderungen im Kärntner Jagdgesetz wurden am 6. Februar einstimmig im Kärntner Landtag beschlossen. "Lange Verhandlungen und viel Arbeit finden heute ihre endgültige gesetzliche Verankerung. Mit der Novelle 2025 ist eine Weiterentwicklung für die Jagd eingeführt, die den Wirkungsbereich der Jägerschaft stärkt und die Bejagung bestimmter Wildarten unterstützt. Es bleibt die gute Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträgern unserer Landesregierung und der LK Kärnten zu betonen, die ein wesentlicher Part dieses Fortschritts ist", so LJM Dr. Brunner.
Ein wesentlicher Punkt betrifft Erleichterungen für die Bejagung von Schwarzwild und großen Beutegreifern. Dafür dürfen künftig zusätzliche Vorrichtungen zur Beleuchtung der Ziele sowie Visiereinrichtungen mit Bildumwandler oder elektrischem Bildverstärker verwendet werden. Das ist insbesondere bei Schwarzwild als Maßnahme zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest wichtig. Diese Regelung wird jetzt ausgeweitet. So sieht die Jagdgesetznovelle die Möglichkeit vor, dass die Landesregierung per Verordnung Nachtzielgeräte auch zur Bejagung von Bibern, Fischottern und Goldschakalen erlauben kann. Für die Bejagung von Wölfen wurde dies bereits 2022 aufgrund einer Verordnung erlaubt.
Darüber hinaus regelt die Novelle, dass Verordnungen zur Verkürzung oder Aufhebung der Schonzeit, wie etwa beim Fischotter, Biber oder Wolf, in Zukunft für die Dauer von fünf statt bisher zwei Jahren gelten sollen, was allen mehr Rechtssicherheit bringt. Um Wildschäden zu vermindern, wird der Jägerschaft zudem die Ermächtigung erteilt, selbst nähere und regional unterschiedliche Bestimmungen über einen Mindestabschuss von Kahlwild zu treffen, wenn dies aus jagd- und forstwirtschaftlichen Gründen notwendig erscheint.
"Die Novelle wurde überparteilich mitgetragen, das ist ein positives Zeichen, dass allen die gesellschaftliche Bedeutung der Jagd bewusst ist. Es geht um gesunde Wildtierbestände, den Schutz des Waldes, aber auch um eine gute Partnerschaft mit der Land- und Forstwirtschaft", so LH-Stv. Martin Gruber.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
– Erleichterung für die Bejagung von Schwarzwild, Wölfen, Bibern, Fischottern und Gold-schakalen in der Nacht.
– Längere Geltungsdauer von Verordnungen zur Aufhebung bzw. Verkürzung der Schonzeit von geschonten Wildarten.
– Ermächtigung für die Kärntner Jägerschaft, regional differenziert Mindestabschuss von Kahlwild bei jagd- und forstwirtschaftlichen Gründen vorzusehen.
– Goldschakale, Waschbären, Ringel- und Türkentauben dürfen von Grundeigentümern zur Verhütung ernster Schäden gefangen und getötet werden.
– Abschussmeldungen erfolgen künftig elektronisch über "JIS-Kärnten".
– Landesregierung kann bei Bedarf ganzjährige Verordnung erlassen, dass Hunde an der Leine zu führen sind.
– Kündigung des Jagdpachtvertrages bei wiederholten schwerwiegenden Vertragsbrüchen des Pächters.
– Ausweispflicht der für das amtliche Monitoring zuständigen Personen.
– Neue Regelungen für verschließbare und mobile Hochsitze.
– Feststellungsbescheid bei teilweiser Veräußerung eines Eigenjagdgebietes.
– Ausnahmen vom Aneignungsrecht im Rahmen eines Abschussauftrages.